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Für Mitarbeitende und Einrichtungen

des markt Hösbachs

des markt Hösbachs

Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)

Mitarbeitende sowie Einrichtungen des Marktes Hösbach haben die Möglichkeit, sich von Frau Laura Csutorás als insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) anonym und kostenlos beraten zu lassen. 

Beratung

Die Rolle von Frau Csutorás als ISEF umfasst:
Die Unterstützung umfasst die Einschätzung möglicher Gefährdungen und das Erkennen vorhandener Ressourcen. Darüber hinaus wird die Problemakzeptanz und Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten überprüft. Es wird beraten, wie Eltern, Kinder und Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden können. Außerdem wird Hilfe bei der Vorbereitung schwieriger Elterngespräche angeboten. Weiterhin wird beraten, welche Maßnahmen und Hilfen geeignet und notwendig sind und wann und wie das Jugendamt einbezogen werden sollte. Schließlich wird über die Aufgaben, Arbeitsweisen und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Institutionen informiert.

Gut zu wissen:

Pädagogische Fachkräfte müssen bei Verdacht auf "gewichtige Anhaltspunkte" (Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII) für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. 
Dabei ist eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzuzuziehen. 
Die Fallverantwortung bleibt während des gesamten Beratungsprozesses bei der ratsuchenden Fachkraft - die „insoweit erfahrene Fachkraft“ nimmt keinen Kontakt zu den Eltern oder dem betroffenen Kind auf. 
Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ macht keine Vorgaben - Ziel der Beratung ist immer, dass sich die anfragende Fachkraft bestmöglich unterstützt fühlt. Die Falldarstellung erfolgt in anonymisierter Form. 
Die Fachberatung kann einmalig oder mehrfach begleitend in Anspruch genommen werden. Die Beratung kann in einem persönlichen Gespräch erfolgen oder in manchen Fällen auch am Telefon.

Hinweis

Manche Fachkräfte wünschen sich klare und umfassende Kriterienkataloge, die den unbestimmten Rechtsbegriff der ‚gewichtigen Anhaltspunkte‘ konkretisieren, um mehr Handlungssicherheit zu erhalten. 
Eine Liste, die diesen Wunsch erfüllen könnte, existiert jedoch nicht und wäre auch nicht sinnvoll.


Folgende Auslöser können Hinweise geben, die den Schutzauftrag aktivieren:

  • Angaben eines Kindes oder Jugendlichen
  • Beobachtungen am Kind oder Jugendlichen
  • Beobachtungen an den Eltern, den wichtigsten Bezugs- und Betreuungspersonen des Kindes sowie dem familiären Umfeld sowie
  • Beobachtungen bezüglich der Beziehung zwischen Kind und Eltern / wichtigsten Bezugs- und Betreuungspersonen

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Beobachtung bereits das Hinzuziehen einer ISEF erfordert?
Zögern Sie bitte nicht, sich bei mir zu erkundigen.